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Ein Gutachten sichert Ihnen eine Schadensregulierung
in vollständiger und tatsächlicher Schadenshöhe. Sie können sich den
Schaden gemäß des von Ihnen vorgelegten Gutachtens erstatten
lassen.
Bei eventuell folgenden Unstimmigkeiten bezüglich des
Schadens oder der Reparatur, kann ein Gutachten zur Klärung hinzugezogen
werden.
Ausfallzeiten sind durch ein Gutachten belegbar, so
dass Ersatzansprüche für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall eindeutig
feststellbar sind. Auch wenn Sie keinen Mietwagen benötigen sollten, steht
Ihnen eine Nutzungsausfallerstattung zu.
Eine Wertminderung
kann oft erst mittels eines Gutachtens im vollständigen Umfang
festgestellt werden.
Sollten Sie das Fahrzeug nach der Reparatur wieder
verkaufen wollen, können Sie mithilfe des Gutachtens den Schadenumfang
belegen. |