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ABC der Fachbegriffe

Im Begriffswirrwarr des Sachverständigen- und Versicherungsjargons durchzublicken ist nicht ganz so einfach. Um es Ihnen ein wenig leichter zu machen, werden auf dieser Seite ein paar häufig zu findende Begriffe erklärt.
A Altschaden
B Bagatellschäden
M merkantile Wertminderung
R Reparaturkostenbestätigung
Restwert
T technische Wertminderung
Totalschaden
Totalschaden, wirtschaftlicher
V Vorschäden
W Wertminderung, merkantile

Wertminderung, technische
Wiederbeschaffungsdauer
Wiederbeschaffungswert
wirtschaftlicher Totalschaden


Altschäden
Hierunter versteht man Schäden, die vor dem aktuellen Unfall bereits am Fahrzeug vorhanden waren, bisher aber noch nicht oder nur teilweise behoben worden sind.

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Bagatellschäden
Schäden bis ca. 750,- Euro. Liegt allerdings nur dann vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Schaden nicht zu einer Einschränkung der Kaufwilligkeit potentieller Fahrzeugkäufer führt.

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merkantile Wertminderung
...ist die Minderung des Fahrzeugwertes durch niedrigeren Wiederverkaufswert trotz fachgerechter Mängelbeseitigung, weil versteckte Mängel nicht ausgeschlossen werden können.

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technische Wertminderung
...ist die Minderung des Fahrzeugwertes durch nicht oder nur unvollständig behobene Schäden.

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Reparaturkostenbestätigung
Für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann von der Versicherung ein Nachweis einer fach- und sachgerecht ausgeführten Reparatur verlangt werden. Dieser kann durch einen Sachverständigen erbracht werden.

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Restwert
...ist der aktuelle lokale Marktwert des Fahrzeuges im Unfallzustand bei einem seriösen Händler. Der Restwert in einem Gutachten spiegelt nicht den maximal erzielbaren Wert sondern einen Durchschnittswert wieder.

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Totalschaden
...liegt vor, wenn entweder eine Reparatur des Fahrzeuges aus technischen Gründen nicht möglich, für den Geschädigten nicht zumutbar oder unwirtschaftlich ist.

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wirtschaftlicher Totalschaden
...wenn die Reparaturkosten gleich oder höher sind als der Wiederbeschaffungswert.

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Vorschäden
...sind Schäden, die vor dem aktuellen Schadensfall bereits aufgetreten und sach- und fachgerecht beseitigt worden sind.

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Wiederbeschaffungsdauer
...ist die Zeit in Kalendertagen, die man benötigt, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen (in der Regel 10-14 Tage).

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Wiederbeschaffungswert
...ist der aktuelle lokale Marktwert des Fahrzeuges vor dem Unfall bei einem seriösen Händler.

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